Dienstleistungen/Zuständigkeiten Melderegisterauskünfte

Allgemeine Informationen

Jede Person kann über eine andere Person (nicht über sich selber), sofern sie diese eindeutig benennen kann, Auskunft erhalten (einfache oder erweiterte Melderegisterauskunft). Die Daten dürfen jedoch grundsätzlich nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden. Darüber hinaus müssen Gewerbetreibende den gewerblichen Zweck ihrer Anfrage mitteilen und dürfen die Auskunft dann auch nur für diesen Zweck nutzen. Ihre Daten sind somit generell noch stärker geschützt als bisher.

 

Einfache Melderegisterauskunft

Bei einer einfachen Melderegisterauskunft werden Name, Doktorgrad, Anschrift und sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache mitgeteilt. Für die Antragstellung bestehen verschiedene Möglichkeiten:

1. Antrag auf dem Postweg oder per Mail

Ein Formular für die Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft finden Sie unten. Es kann vollständig ausgefüllt auf dem Postweg oder per E-Mail unter einwohnermeldeamt[at]recklinghausen.de eingereicht werden.

Die Gebühr in Höhe von 11 Euro wird zusammen mit der Auskunft per Rechnung erhoben.

2. Antrag über das Online-Serviceportal

Der Antrag für die einfache Melderegisterauskunft kann auch über das Online-Serviceportal der Stadt Recklinghausen gestellt werden. Die Anfrage wird hierbei elektronisch an das Bürgerbüro übermittelt. Die Auskunftserteilung erfolgt schriftlich. Die Gebühr in Höhe von 11 Euro wird im Verfahren mittels PayPal oder per Online-Banking bezahlt. Das Online-Serviceportal erreichen Sie hier.

3. Bürgerauskunft EMRA

Für die einfache Melderegisterauskunft existiert zudem ein Online-Verfahren, bei der die Auskunft in der Regel innerhalb von 24 Stunden erteilt wird. Durch Wegfall der Postlaufzeiten ist dieses Verfahren schneller und durch eine geringere Gebühr (6 Euro) kostengünstiger als die übrigen Anfragemöglichkeiten. Beim Online-Verfahren ist eine Bezahlung per Lastschrift vorgesehen. Die Nutzung ist daher nur mit Angabe einer Bankverbindung möglich. Das Online-Verfahren erreichen Sie hier.

 

Erweiterte Melderegisterauskunft

Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft über bestimmte weitere gespeicherte Daten einer anderen Person (nicht über sich selber) ist der Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich.

1. Antrag auf dem Postweg oder per Mail

Ein Formular für die Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft finden Sie unten. Es kann vollständig ausgefüllt und zusammen mit dem Nachweis des berechtigten Interesses auf dem Postweg oder per E-Mail unter einwohnermeldeamt[at]recklinghausen.de eingereicht werden.

Die Gebühr in Höhe von 15 Euro wird zusammen mit der Auskunft per Rechnung erhoben.

2. Antrag über das Online-Serviceportal

Der Antrag für die erweiterte Melderegisterauskunft kann auch über das Online-Serviceportal der Stadt Recklinghausen gestellt werden. Die Anfrage wird hierbei elektronisch an das Bürgerbüro übermittelt. Die Auskunftserteilung erfolgt schriftlich. Die Gebühr in Höhe von 15 Euro wird im Verfahren mittels PayPal oder per Online-Banking bezahlt. Das Online-Serviceportal erreichen Sie hier.

Kosten

Einfache Melderegisterauskunft auf dem Postweg oder über das Online-Serviceportal: 11 Euro

Einfache Melderegisterauskunft über die Bürgerauskunft EMRA: 6 Euro

Erweiterte Melderegisterauskunft: 15 Euro

 

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