Dienstleistungen/Zuständigkeiten Meldebescheinigung

Zum Nachweis, wo Sie in Recklinghausen gemeldet sind, kann eine Meldebescheinigung erteilt werden. Diese wird zur Vorlage bei Behörden oder privaten Institutionen genutzt. Die Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  • Familienname,
  • Vorname,
  • Doktorgrad,
  • Geburtsdatum und
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Auf Antrag kann die Meldebescheinigung auch zusätzliche Daten (z.B. zur Staatsangehörigkeit, Konfession oder Familienstand) enthalten .

Antrag über das Online-Serviceportal

Der Antrag auf eine Meldebescheinigung kann auch über das Online-Serviceportal der Stadt Recklinghausen gestellt werden. Die Anfrage wird hierbei elektronisch an das Bürgerbüro übermittelt. Die Übersendung der Meldebescheingung erfolgt auf dem Postweg. Das Online-Serviceportal erreichen Sie hier.

Kosten

9 Euro bzw. kostenfrei, wenn die Bescheinigung im Zusammenhang mit der Zahlung von Renten bzw. Ruhegehältern und dergleichen aus öffentlichen und privaten Kassen benötigt wird (Nachweis erforderlich)

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass, ggfls. Nachweis über Kostenfreiheit

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