Dienstleistungen/Zuständigkeiten Grundstücksteilung

Eine Grundstücksteilung ist die dem Grundbuchamt gegenüber abgegebene Erklärung des Eigentümers, das ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbständiges Grundstück oder als Grundstück zusammen mit anderen Grundstücken oder mit Teilen anderer Grundstücke eingetragen werden soll. Für diese Grundstücksgrenzänderung ist ein Grundstücksteilungsantrag erforderlich, der von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder durch das zuständige Katasteramt des Kreises Recklinghausen erstellt und an die Bauaufsichtsbehörde (Abteilung Bauordnung) gerichtet wird, damit eine Grundstücksteilungsgenehmigung ausgestellt werden kann. Bitte erkundigen Sie sich über die Möglichkeit einer Grundstücksteilung bei einem unserer Sachbearbeiter im Fachbereich 63 - Bauordnung.

Kosten

Je nach Art der Grundstücksteilung ist diese kostenpflichtig.

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