Eine Gewerbeummeldung ist vorzunehmen, wenn der Betrieb innerhalb des Stadtgebiets Recklinghausen verlegt wird oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Für die Gewerbemeldungen sind amtliche Vordrucke zu verwenden.
Bitte nutzen Sie hierzu unseren Online Service (s. Link unten) oder vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache.
Bei persönlichen Vorsprachen füllen Sie das Formular bitte vor dem Termin aus. Entsprechende Vordrucke sind im Foyer des Stadthauses A erhältlich.
Wer der Pflicht zur Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht vollständig nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Über die oben aufgeführten Meldungen hinaus sollten auch sonstige Änderungen bezüglich des Gewerbetreibenden (Änderung der Privatanschrift, Änderung des Namens, Wechsel in der Geschäftsführung etc.) umgehend gemeldet werden. Diese Änderungen sind gebührenfrei.
26 Euro (natürliche Person)
33 Euro (juristische Person)
13 Euro (für jeden weiteren Vertreter bei juristischen Personen)
15 Euro (Ersatzbescheinigung / Zweitschrift)
Personalausweis oder Reisepass
Das Formular liegt in Papierform bei FB 31/22 vor und wird im Internet bereitgestellt (über das Verfahren eMeldung)