Dienstleistungen/Zuständigkeiten Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Bürgergeld erhalten, tragbar gestaltet werden.

Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Sollten Sie bereits Wohngeld beziehen und möchten beispielsweise aufgrund einer Mieterhöhung einen neuen Antrag stellen, dann nutzen Sie bitte das Formular Wohngeld - Erhöhungsantrag. Im umgekehrten Falle ist das Formular Wohngeld - Veränderungsmitteilung zu nutzen. Bis auf den Lastenzuschuss stehen alle Wohngeldformulare digital zur Verfügung. Diese finden Sie weiter unten.

Nähere Informationen zum Thema Wohngeld entnehmen Sie bitte der unten verlinkten Broschüre. 

Der Wohngeldrechner bietet Ihnen eine erste Orientierung, ob Sie evtt. einen Anspruch auf Wohngeld haben.

 

Erklärvideo zum Wohngeld

Über die Sozialen Medien ist auch ein Erklärvideo zum Wohngeld verfügbar:

Youtube:

Facebook:

Erklärvideo zum Wohngeld über Facebook

 

Twitter:

Erklärvideo zum Wohngeld über Twitter

 

Instagram:

Erklärvideo zum Wohngeld über Instagram

 

 

Hilfe bei der Antragsstellung

Sollten Sie Probleme bei der Antragstellung (z.B. Ausfüllen des Antragsvordrucks) haben und niemand in Ihrem familiären und/oder privatem Umfeld Hilfestellung leisten kann, finden Sie in diesen Fällen Unterstützung durch das Team der Sozialberatung im Fachbereich Soziales und Wohnen.

 

Ansprechpartner:

Frau Karakurt 02361/ 50 2102 (A - Z), Raum 1.01

Frau Gottschalk 02361/ 50 2106 (A - Z), Raum 1.01

Frau Scheele 02361/ 50 2115 (A - Z), Raum 1.01

Herr Jero 02361/ 50 2125 (A - Z), Raum 1.01

E-Mail: wohngeldstelle@recklinghausen.de