Dienstleistungen/Zuständigkeiten Anmeldung

Wenn Sie nach Recklinghausen gezogen sind, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Familienangehörige, die in Ihrem Haushalt leben, anmelden.

Die Anmeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug (nicht Mietvertragsbeginn) in die neue Wohnung erfolgt sein. Bitte halten Sie die vorgenannte Frist ein, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln würden und mit einer Geldbuße zu rechnen hätten.

Die meldepflichtige Person soll die Anmeldung persönlich im Bürgerbüro vornehmen. Bei Familien (gilt nicht für volljährige Kinder) genügt es, wenn eine meldepflichtige Person vorspricht. Bei Zuzügen aus dem Ausland haben alle anzumeldenden Personen persönlich vorzusprechen.

Vorzulegen sind bei persönlicher Vorsprache:

  • Die Personalausweise und Reisepässe bzw. Aufenthaltstitel und ausländische Dokumente der anzumeldenden Personen und ggfls. Geburtsurkunden von Kindern.
  • Die vom Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten). Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Falls Sie die Wohnungsgeberbescheinigung nicht innerhalb der gesetzlichen Ummeldefrist von zwei Wochen vom Vermieter erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung. Wenn Sie selbst Eigentümer sind, geben Sie eine Erklärung für sich selber ab.

Alternativ kann sich die meldepflichtige Person bei Anmeldung durch eine Person vertreten lassen (nicht bei Zuzügen aus dem Ausland s.o.). Vorzulegen sind dann:

  • Das Anmeldeformular (siehe unten)
  • Die Personalausweise und Reisepässe bzw. Aufenthaltstitel und ausländische Dokumente der anzumeldenden Personen und ggfls. Geburtsurkunden von Kindern.
  • Die vom Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten). Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Falls Sie die Wohnungsgeberbescheinigung nicht innerhalb der gesetzlichen Ummeldefrist von zwei Wochen vom Vermieter erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung. Wenn Sie selbst Eigentümer sind, geben Sie eine Erklärung für sich selber ab.
  • Eine Vollmacht. Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht ist ausreichend, wenn sie melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst.

Eine schriftliche Anmeldung per Post / E-Mail ist rechtlich nicht zulässig.

Hinweis: Im Zuge einer Anmeldung nach Recklinghausen kann nicht direkt ein neues Ausweisdokument beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweise und Reisepässe bzw. Aufenthaltstitel und ausländische Dokumente, ggfls. Geburtsurkunden, Wohnungsgeberbestätigung, ggfls. Anmeldeformular und Vollmacht

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