Dienstleistungen/Zuständigkeiten Allgemeine Gefahrenabwehr

Als "allgemeine Gefahrenabwehr" wird die Beseitigung von konkreten Störungen oder Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch die Ordnungsbehörde bezeichnet. Die Ordnungsbehörde ist befugt, bei akuten Gefahren Gegenmaßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Beispiele: der Schutz vor Geruchs- oder Lärmbelästigungen, die Überwachung des ruhenden Verkehrs oder der Schutz vor gefährlichen Tieren.

Wer innerhalb Recklinghausens eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entdeckt, hat dies dem Fachbereich Ordnung zu melden. Die Meldung kann telefonisch, persönlich oder schriftlich erfolgen. Der Anzeigenerstatter muss für mögliche Rückfragen Name, Anschrift und Telefonnummer angeben und in einem Gerichtsverfahren eventuell als Zeuge zur Verfügung stehen.
Ansprechpartner/innen
  • Frau A. Strauss
    Telefon 02361/50-1605
    Stadthaus A, Raum 1.51