Dienstleistungen/Zuständigkeiten eID-Karte

Allgemeine Informationen

Mit der eID-Karte können sich Unionsbürger online ausweisen.

Hierzu wird die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte verwendet.

Mit der Online-Ausweisfunktion weisen Sie sich sicher im Internet oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege. 

Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind. Deutsche Staatsangehörige können die eID-Karte nicht beantragen.

Weitere Informationen zur eID-Karte finden Sie hier.

Antragstellung

Die persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich. 

Vorzulegen ist ein gültiges Ausweisdokument (vom Heimatstaat ausgestelltes Identitätsdokument, z. B. Reisepass oder nationale Identitätskarte (Personalausweis)) .

Bearbeitungsstatus

Die eID-Karte wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Von dort erfolgt auch der Versand eines sogenannten PIN-Briefes an die antragstellende Person, der für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion benötigt wird. Nach Erhalt des PIN-Briefes liegt die eID-Karte auch im Bürgerbüro zur Abholung bereit. 

Alternativ kann der Bearbeitungsstatus online abgerufen werden. Bei der Beantragung der eID-Karte haben Sie vom Bürgerbüro eine Mitteilung über die vergebene Seriennummer Ihres Dokumentes erhalten. Mit dieser Nummer können Sie unter dem nachfolgenden Link überprüfen, ob die eID-Karte bereits beim Bürgerbüro zur Abholung bereit liegt.

Tippen Sie die Seriennummer ohne Leerzeichen hier in das dafür vorgesehene Feld ein.

Aushändigung

Die Aushändigung kann nur direkt an die antragstellende Person oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Sollte der PIN-Brief nicht erhalten worden sein, ist die Abholung nur persönlich und nicht durch eine bevollmächtigte Person möglich.

Darüber hinaus muss die Vollmacht bereits die Erklärung enthalten oder die bevollmächtigte Person ausdrücklich dazu berechtigen, die entsprechende Erklärung abzugeben, dass der PIN-Brief erhalten wurde. Auch Sorgeberechtigte benötigen von der antragstellenden Person eine entsprechende Vollmacht, wenn diese das 16. Lebensjahr vollendet hat.

 

Kosten

37 Euro

Erforderliche Unterlagen

Ausweisdokument (vom Heimatstaat ausgestelltes Identitätsdokument, z. B. Reisepass oder nationale Identitätskarte (Personalausweis))

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