Dienstleistungen/Zuständigkeiten Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Eine mit einem Genehmigungsvermerk versehene Ausfertigung erhält der Antragsteller.

Weitere Informationen zu Bauanträgen finden Sie hier und hier.

Dienstleister