Dienstleistungen/Zuständigkeiten Marktbeschicker: Erhebung der Gebühren und Entgelte

Die Benutzungsgebühren ergeben sich aus der Wochenmarktgebührensatzung. Über Änderungen entscheidet der Rat der Stadt Recklinghausen anhand der vorgelegten Kalkulation für das jeweilige Haushaltsjahr.

Dienstleister
Ansprechpartner/innen
  • Herr M. Sandkühler
    Telefon 02361/50-1647
    Stadthaus A, Raum 1.16