Dienstleistungen/Zuständigkeiten Wertgutachten

Der Gutachterausschuss erstattet auf schriftlichen Antrag gebührenpflichtige Gutachten über

  • den Verkehrswert (Marktwert) von unbebauten und bebauten Grundstücken,
  • Rechte an Grundstücken (z.B. Erbbaurecht, Wohnungsrecht etc.),
  • die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust,
  • die Höhe anderer Vermögensvor- und -nachteile,
  • die ortsübliche Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau gemäß § 5 Abs. 2 des Bundeskleingartengesetzes,
  • die Ermittlung von Anfangs- und Endwerten nach § 154 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie
  • Miet- oder Pachtwerte

Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte sowie Gerichte und Behörden.

In den Fällen eines Miet- bzw. Pachtwertgutachtens ist außerdem die jeweilige Mieterin/Pächterin oder der jeweilige Mieter/Pächter antragsberechtigt.

Die Erstattung eines Gutachtens kann

  • formlos (siehe Punkt "Postanschrift"),
  • mit dem untenstehenden Formular (siehe Punkt "Formulare") oder
  • in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (siehe Punkt "Ansprechpartner/innen")

beantragt werden.

Die Höhe der Gebühren, der Ablauf der Gutachtenerstellung sowie die zur Verfügung zu stellenden Objektunterlagen können unter dem Punkt "Formulare --> Merkblatt" abgerufen und als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

 

Postanschrift

Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Recklinghausen
Rathausplatz 3/4
45657 Recklinghausen

Ansprechpartner*innen