Die Untere Denkmalbehörde ist zuständig für alle Belange des Denkmalschutzes. Der Denkmalschutz umfasst den Schutz, die Erhaltung und die Pflege von Bau- und Bodendenkmälern. Denkmäler sind Gebäude und bauliche Anlagen, Bereiche im Stadtraum oder im Boden sowie einzelne Sachen an denen aus geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, volkskundlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Gemäß § 9 DSchG NRW bedarf der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde, wer Denkmäler
oder all dies in der engeren Umgebung eines Denkmals tun will, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird.
Die Untere Denkmalbehörde trifft Ihre Entscheidung im Benehmen mit dem Landschaftsverband.