Leistungen Fischereischeine

Für ein Anliegen im Bereich Bürgerbüro ist ab sofort eine individuelle Termin-Buchung über das Internet möglich. Neben der schnellen und unkomplizierten Buchung können Sie so unnötige Wartezeiten am Telefon vermeiden und profitieren von automatischen Erinnerungen per Mail und SMS.

Fischereischeine können im Bürgerbüro der Stadt Oer-Erkenschwick beantragt und verlängert werden.

Für die Neu- oder Erstausstellung ist der Nachweis über die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung vorzulegen. Bei der Verlängerung sind der bereits ausgestellte Fischereischein und das Fischereizeugnis vorzulegen. 

Jugendliche bis 16 Jahre können, ohne eine Prüfung abgelegt zu haben, einen Jugendfischereischein (für das Kalenderjahr) erhalten. Mit diesem darf der Jugendliche nur in Begleitung eines/einer Fischereischein-Inhabers/Inhaberin mit abgelegter Fischerprüfung angeln.

Ab 14 Jahren können Jugendliche eine Fischerprüfung machen.

Die Beantragung eines Fischereischeins kann nur persönlich erfolgen.

Informationen über die Fischerprüfung erteilt die Fischerei- & Jagdaufsicht der Kreisverwaltung.

https://www.kreis-re.de/Inhalte/Buergerservice/_index2.asp?seite=angebot&id=17502

 

 

Kosten

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen

Neu- oder Erstausstellung:

 

Verlängerung:

 

Das Lichtbild muss in ausgedruckter Form vorliegen und kann daher nicht im Bürgerbüro erstellt werden.

Sie benötigen folgende Formulare

Für die Beantragung eines Fischereischeins wird kein Formular benötigt.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung