Leistungen Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Grundsätzlich darf jeder Händler pyrotechnische Gegenstände der Klasse I und II verkaufen, wenn er dies mindestens zwei Wochen vorher dem örtlich zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt angezeigt hat.

Pyrotechnische Gegenstände der Klasse I können während des ganzen Jahres verkauft und ohne Einschränkung abgegeben werden. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 01.01. bis einschließlich 28.12. dem Verbraucher nicht überlassen werden. An Personen unter 18 Jahren dürfen pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II nicht ausgehändigt werden.

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepaß

Sie benötigen folgende Formulare

Anträge für Feuerwerke sind im Ordnungsamt erhältlich

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung