Pyrotechnische Gegenstände der Klasse I können während des ganzen Jahres verkauft und ohne Einschränkung abgegeben werden. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 01.01. bis einschließlich 28.12. dem Verbraucher nicht überlassen werden. An Personen unter 18 Jahren dürfen pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II nicht ausgehändigt werden.
Personalausweis oder Reisepaß
Anträge für Feuerwerke sind im Ordnungsamt erhältlich