Leistungen Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen

Auf Antrag der Sorgeberechtigten gewährt das Fachamt, falls erforderlich, Hilfe zur Erziehung in Form von Heimpflege. Die Antragstellung erfolgt im Jugendamt.

Für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden stehen eine große Zahl unterschiedlicher stationärer Einrichtungen zur Verfügung. Welche Einrichtung im Einzelfall geeignet ist, muß sorgfältig geprüft werden.

Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen und anderen betreuten Wohnformen (wie z.B. Wohngruppen) wird nach Bewilligung der Hilfen zur Erziehung durch das Jugendamt vorbereitet u.durchgeführt. Anschließend ist es gemeinsam mit den beteiligten Einrichtungen und freien Trägern für die Dauer der stationären Hilfe an der weiteren Hilfeplanung beteiligt.

Kosten

Einkommensangepaßt

Sie benötigen folgende Formulare

Antrag auf Hilfe zur Erziehung

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung