Leistungen Einsicht in das Wählerverzeichnis

Vor der

- Europawahl
- Bundestagswahl
- Landtagswahl
- Kommunalwahl

wird ein Wählerverzeichnis für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten, dass alle Wahlberechtigten enthält. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der einwöchigen Einsichtszeit Einspruch einlegen. Der genaue Auslegungszeitraum wird vor jeder Wahl bekanntgegeben.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung