Leistungen Schiedsmann

Der Gang zur Schiedsperson ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen. Bei den sogenannten Privatklagesachen ist die Einschaltung der Schiedsperson vor dem Gang zum Gericht vorgeschrieben. Privatklagesachen sind Straftaten, bei denen die Staatsanwaltschaft nur dann Anklage erhebt, wenn sie ein öffentliches Interesse in der Strafverfolgung sieht. Wird ein solches öffentliches Interesse nicht bejaht, verweist sie den Bürger, welcher Strafanzeige - z.B. wegen einer ausgerutschten Hand - erhoben hat, auf den Privatklageweg. Die betroffene Person muss sich nun selbst mit ihrer Klage an das Strafgericht wenden, wenn sie den Täter bestraft wissen will. Dies kann sie aber nur, wenn sie vorher versucht hat, sich mit dem/ der Antragsgegner/ -in außergerichtlich zu versöhnen. Die Stelle, vor der diese notwendig durchzuführende Schlichtungsverhandlung stattfindet, ist das Schiedsamt. Solche Privatklagedelikte sind:

 

Hausfriedensbruch

Beleidigung

Verletzung des Briefgeheimnisses

leichte Körperverletzung

Bedrohung

Sachbeschädigung

 

Die Schiedsperson ist auch dazu da, bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zu regeln, die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung von den Zivilgerichten zu entscheiden wären. Hier ist die Anrufung der Schiedsperson nicht vorgeschrieben, sie geschieht vielmehr freiwillig. Gerade wenn es Ihnen bei Streitigkeiten des täglichen Lebens nicht in erster Linie um die Durchsetzung eines Rechtsstandpunktes, sondern um die Wiederherstellung guter Beziehungen zu dem anderen Beteiligten geht, sollten Sie sich an eine Schiedsperson wenden. Wenn Sie sich z.B.:

 

mit anderen Hausbewohnern um die Benutzung der Waschküche

 

mit dem Grundstücksnachbarn wegen der Höhe der Gartenhecke

 

mit dem Handwerker von nebenan wegen der schlecht ausgeführten Reparatur

 

mit dem Hauswirt wegen eines von dessen Sohn verursachten Kratzers an Ihrem Auto

 

mit Ihrem Kaufmann wegen der Lieferung verdorbener Lebensmittel oder

 

mit Ihrem Wohnungsnachbarn, der Sie beleidigt hat,

 

streiten, versuchen Sie diesen Streit mit Hilfe der für Sie zuständigen Schiedsperson zu schlichten, ehe Sie an eine förmliche Austragung des Streites über einen Rechtsanwalt und bei Gericht denken.

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