Leistungen Gehwegreinigung / Winterwartung

Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Oer-Erkenschwick ist die Reinigung und die Winterwartung der Gehwege im gesamten Stadtgebiet auf die Eigentümer*innen der an die Straßen angrenzenden und durch sie erschlossenenen Grundstücke übertragen worden. Dies betrifft im Sommer die regelmäßige Intervallreinigung und im Winter die Räumpflicht und Streupflicht (werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr / Sonn-und Feiertags 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr).

Näheres entnehmen Sie bitte der aktuellen Satzung (Ortsrecht Straßenreinigung). 

Ansprechpartner/in
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung