Leistungen Fällgenehmigung / Rückschnittgenehmigung

Bäume, egal ob auf öffentlichen oder privaten Grundstücken, sind für das Stadtklima von immer größerer Bedeutung. Sie beeinflussen das Mikroklima durch ihr Grünvolumen, Schattenwurf, Feinstaubminimierung, sind Lebensraum und Nahrung für Tiere, Insekten, Pilze etc., haben Auswirkungen auf das Wohlbefinden und bringen ein Stück Natur in die Stadt.

Auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes ist die Baumschutzsatzung der Stadt Oer-Erkenschwick für den innerstädtischen Geltungsbereich beschlossen worden. Somit stehen Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm, gemessen in einem Meter Höhe vom Stammfuß des Baumes aus, im innerstädtischen Bebauungsbereich unter dem Schutz der Satzung. Ein Verstoß gegen ein Verbot der Baumschutzsatzung kann mit einer Ordnungswidrigkeit belangt werden. Durch die Baumschutzsatzung besteht die Möglichkeit Einfluss auf die Stadtgestaltung und Ökologie zu nehmen und das Bewusstsein für das urbane Grün zu stärken.

Bei Maßnahmen, die zur Abwendung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Beseitigung eines Notstands unmittelbar erforderlich sind, ist das Ordnungsamt zu unterrichten.

Bei Maßnahmen an unter Schutz stehenden Bäumen, die zur Abwendung von Gefahren für die private Sicherheit und Ordnung nicht unmittelbar erforderlich sind, ist der Baubetriebshof unter Anwendung der Antragstellung für eine Entfernung oder einen Rückschnitt eines oder mehrerer Bäume schriftlich zu informieren. 

Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von den Verboten der Baumschutzsatzung erteilt werden. 

Für die Antragstellung ist die Erlaubnisvoraussetzung sämtlicher Grundstückseigentümer*innen (sofern der Antrag nicht von allen Eigentümer*innen selbst gestellt wird) im Original beizulegen, ein Lageplan, in dem der/ die beantragten Bäume gekennzeichnet sind und Fotos von den betroffenen Gehölzen.

Informationen, die abgefragt werden, sind:

  • Daten zur/ zum Antragsteller*in
  • Daten zur/ zum Grundstückseigentümer*in
  • Angaben zum betroffenen Baumbestand
  • Bescheidungsfähige Begründung zur Erteilung einer Fäll-/ Rückschnitts-Genehmigung
     

Die Angaben werden nach Eingang überprüft, gegebenenfalls werden Informationen nachgefordert und die Örtlichkeit wird bei Bedarf begangen oder sofern nicht frei zugänglich ein Ortstermin vereinbart. Nach Überprüfung aller notwendigen Angaben wird der Antrag beschieden und postalisch zugestellt.

 

Zur Vereinfachung steht weiter unten unter der Rubrik "Formulare" das Antragsformular zur Verfügung.

Bei Rückfragen zur Antragsstellung können Sie sich an den Baubetriebshof unter der angegebenen Rufnummer wenden.

Sie benötigen folgende Formulare

Formular: Antrag auf Erteilung einer Fällgenehmigung/ Rückschnittgenehmigung (bei Veränderung der Kronenform) geschützter Bäume

Voraussetzungen

Vollständig ausgefülltes Formular/ Antrag; Erlaubnisvoraussetzung sämtlicher Grundstückeigentümer*innen; Lageplan

Ansprechpartner/in
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung