Dies trifft auch für ambulante Hilfen wie z. B. Tagespflege, erzieherische Hilfen in den Familien oder in eigener Wohnung zu.
Die Kostenübernahme kann bis zum 21. Lebensjahr erfolgen und in besonders begründeten Einzelfällen bis zum 27. Lebensjahr, fortgeführt werden.
Die Verwaltungsleistung ist gebührenfrei. Die Eltern werden entsprechend ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an den entstehenden Kosten beteiligt.
formloser Antrag
Montag | 08:30-09:30 Uhr | ||
---|---|---|---|
Dienstag | 08:30-09:30 Uhr | ||
Donnerstag | 15:00-16:00 Uhr |
Außerhalb der offenen Sprechstunden finden die Beratungsgespräche nach Terminvergabe statt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. In dringenden Notfällen (z.B. Meldungen für Kindeswohlgefährdungen) sind Mitarbeiter*innen der Sozialpädagogischen Dienste persönlich oder unter der Rufnummer 0151-65495767 erreichbar.