Leistungen Führungszeugnis

 

Das Führungszeugnis, häufig auch als polizeiliches Führungszeugnis bezeichnet, ist eine behördliche Bescheinigung darüber, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Die Angaben hierzu stammen aus dem Bundeszentralregister.

Zwischen folgenden Belegarten wird unterschieden:

  • §  Belegart N + NE - für persönliche Zwecke, z.B. zur Vorlage bei einem privaten Arbeitgeber (Übersendung an den Antragsteller)
  • §  Belegart O + OE - ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde z.B. zur Erteilung einer Fahrerlaubnis. Enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, etwa den Widerruf einer Gewerbeerlaubnis (Übersendung unmittelbar an die Behörde) Die genaue Anschrift der Behörde ist zwingend erforderlich.
  • §  Belegart P – siehe Belegart O+OE, gibt dem Antragsteller allerdings die Möglichkeit, das Führungszeugnis vor der Weiterleitung an die Behörde bei einem Amtsgericht seiner Wahl einzusehen
  • §  Europäisches Führungszeugnis - für Personen, die neben oder statt der deutschen Staatsangehörigkeit auch die eines anderen Mitgliedsstaates oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen; enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunfts-EU-Mitgliedstaates, sofern dieser eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht

 

Bei den Belegarten NE und OE handelt es sich um erweiterte Führungszeugnisse. Diese können für Personen, die bei ihrer Tätigkeit mit Kindern oder Jugendlichen zu tun haben, von der jeweiligen Organisation verlangt werden.

Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine personalisierte Bescheinigung der Organisation - für die die Person tätig ist oder tätig werden möchte – zwingend notwendig, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 BZRG vorliegen und ein solches Führungszeugnis benötigt wird.

 

Ein Führungszeugnis kann jede Person bei seinem/ihrem zuständigen Bürgerbüro beantragen, solange das 14. Lebensjahr erreicht ist.

Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich (die Vorsprache einer bevollmächtigten Person ist nicht möglich) bei der Meldebehörde zu beantragen.

Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter/in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.

 

Zudem besteht die Möglichkeit das Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz direkt zu beantragen. 

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html

 

Kosten

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen

Sie benötigen folgende Formulare

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung