Leistungen Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe (JGH) betreut junge Menschen, die sich wegen einer Straftat zu verantworten haben. Um strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden, muß der Täter/die Täterin zur Tatzeit 14 Jahre alt sein. Wer zur Tatzeit älter als 20 Jahre ist, wird nicht mehr durch die JGH betreut.

Die Mitarbeiter*innen der JGH führen im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung Gespräche mit den Jugendlichen und ihren gesetzlichen Vertreter*innen.

Sie dienen der Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Jugendlichen. Aufgrund dessen unterbreitet die JGH dem Gericht und der Staatsanwaltschaft einen Vorschlag zu einer zu ergreifenden Maßnahme.

Die Vertreter*innen der Jugendgerichtshilfe nehmen an der Gerichtsverhandlung teil.

Soziale Gruppenarbeit ist ein Angebot der Jugendhilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis 21 Jahre.

Es gibt eine vom Gericht auferlegte Teilnahme, d.h. die Teilnahme ist verpflichtend und steht im Zusammenhang mit einer Straftat. Daneben gibt es Gruppen, insbesondere der Übungs- und Erfahrungskurse, an denen die Teilnehmer*innen freiwillig und auf Antrag teilnehmen. Die Laufzeit kann von einem Nachmittag bis zu wöchentlichen Treffs über 6 Monate betragen.

Ziel der sozialen Gruppenarbeit ist es, Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensprobleme zu beheben. In einer stützenden Atmosphäre haben die Teilnehmer*innen die Möglichkeit miteinander umzugehen, neue Verhaltensweisen und neue Rollen zu erproben.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung