Leistungen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS)

 

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines Jugendlichen (also Personen ab dem 15. Lebensjahr, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung kann der Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten. Beim Wechsel des Arbeitgebers ist eine erneute Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines möglich. Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden. Zuständig ist die Meldebehörde am Ort der Hauptwohnung.

Sinn und Zweck der Untersuchungen ist zu verhindern, dass Jugendliche mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder Entwicklung gefährden. Die Jugendlichen können den die Untersuchung durchführenden Arzt frei wählen.

 

Online Abruf des digitalen UBS durch Generierung einer UBS-ID: Anbei der Link zum Online-Dienst Untersuchungsberechtigungsschein (UBS):

https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de

Alternativ ist es den Antragstellenden weiter möglich, die UBS-ID bei den örtlichen Ordnungsbehörden (kommunales Bürgerbüro) persönlich zu beantragen. Auch in diesem Fall erfolgt die Ausgabe des UBS entsprechend den gesetzlichen Regelungen zur Förderung der elektronischen Verwaltung digital. Hierzu unterstützt die Sachbearbeitung die Antragstellenden, indem sie die digitale Anmeldung und Antragstellung im Online-Dienst „Untersuchungsberechtigungsschein (UBS)“ gemeinsam mit der beziehungsweise dem Jugendlichen oder der sorgeberechtigten Person durchführt. 

 

Kosten

Die Ausgabe der UBS und der Erhebungsbögen erfolgt gebührenfrei.

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen

Unterlagen, die Sie benötigen: Ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (für den Online-Dienst).

Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten: Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den Erhebungsbogen.

 

Sie benötigen folgende Formulare

Der vom Arzt auszufüllende Vordruck ist über den Online-Dienst und im Bürgerbüro erhältlich.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung