Leistungen Führerscheinanträge

Für ein Anliegen im Bereich Bürgerbüro ist ab sofort eine individuelle Termin-Buchung über das Internet möglich. Neben der schnellen und unkomplizierten Buchung können Sie so unnötige Wartezeiten am Telefon vermeiden und profitieren von automatischen Erinnerungen per Mail und SMS.

Führerscheinanträge werden durch die Kreisverwaltung Recklinghausen (Straßenverkehrsamt Marl, Führerscheinstelle) bearbeitet.

Das Bürgerbüro nimmt allerdings (als vorgelagerte Stelle) Führerscheinanträge an und leitet diese umgehend weiter.

Weitere Informationen erteilt die Führerscheinstelle des Straßenverkehramtes der Kreisverwaltung Recklinghausen. Siehe hierzu den Link: Führerscheinstelle

 

Folgende Anträge können im Bürgerbüro gestellt werden:

  • Ersatz
  • Ersterteilung/Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Verlängerung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, DE, D1, D1E
  • Begleitendes Fahren ab 17 (BF 17)
  • Fahrerkarte (Ersterteilung/Verlängerung)
  • Fahrgastbeförderung (beantragen/verlängern)
  • Internationaler Führerschein
  • Wiedererteilung (Neuerteilung) nach Entzug
  • Umtausch des Führerscheins (Umstellung auf den EU-Kartenführerschein oder unbefristete Karte in befristete Karte)
  • Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis aufgrund einer ausländischen Fahrerlaubnis (Umschreibung)

 

Anträge mit der Eintragung einer Schlüsselzahl (z.B. B 96, B 197 oder B 196), der Eintragung der Module – Kennziffer 95 oder einem Fahrschulwechsel, werden ausschließlich im Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen angenommen und bearbeitet. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass, aktuelles Lichtbild - Weitere Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig.

Das Lichtbild muss in ausgedruckter Form vorliegen und kann daher nicht im Bürgerbüro erstellt werden.

Sie benötigen folgende Formulare

Werden (bis auf die Ersterteilung oder BF17) bei Ihrem Termin im Bürgerbüro direkt ausgefüllt.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung