Leistungen Fundbüro

 

Sie haben etwas verloren? Oder gar gefunden? Dann sind Sie hier genau richtig!

 

Verlust

Wenn Sie in Oer-Erkenschwick etwas verloren haben, kann Ihnen vielleicht das Fundbüro weiterhelfen.

Können wir Sie als Eigentümerin oder Eigentümer ermitteln (beispielsweise bei Ausweispapieren), informieren wir Sie so schnell wie möglich.

Bitte informieren Sie sich stets aktuell über unser virtuelles Fundbüro. Sie können auch persönlich, telefonisch oder per E-Mail nachfragen.

Bedenken Sie bitte, dass es unter Umständen einige Tage bis Wochen dauern kann, bis eine Fundsache den Weg ins Fundbüro gefunden hat.

Für einige Fundsachen ist eine persönliche Vorsprache im Fundbüro empfehlenswert, besonders, wenn es sich um Dinge handelt, die schlecht zu beschreiben sind oder in Mengen gefunden werden (Brillen, Kleidung, Schirme, Schlüssel und so weiter). Diese Gegenstände werden nur selten in die Funddatenbank aufgenommen.

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit der Anzeige des Fundes und beträgt sechs Monate. Danach wird die Fundsache an den Finder / die Finderin herausgegeben, sofern Fundrechte geltend gemacht wurden.

Fundsachen, die nach Ablauf von sechs Monaten an keinen Empfangsberechtigten herausgegeben worden sind, werden nach vorheriger amtlicher Bekanntmachung versteigert oder anderweitig verwertet.

 

Gefunden

Wenn Sie eine verlorene Sache in Oer-Erkenschwick finden und Sie an sich nehmen, müssen Sie dies einem dem Fundbüro der Stadt Oer-Erkenschwick melden, sofern Sie die Sache der Eigentümerin oder dem Eigentümer nicht direkt zurückgeben können. Sie können die Fundsache im Fundbüro abgeben, damit entlasten Sie sich von allen weiteren Pflichten. Wenn Sie eine Fundsache selbst verwahren wollen, ist eine schriftliche Fundmeldung notwendig.

Fundsachen sind alle Gegenstände, die ohne Absicht abhandengekommen sind. Sachen, an denen der Besitz freiwillig aufgegeben wurde, also mit der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, sind herrenlose Sachen und damit keine Fundsachen. Dies gilt insbesondere für wertlose oder nahezu wertlose Sachen (beispielsweise schrottreife Fahrräder oder Mopeds; unbrauchbare Fahrzeugreifen; zerrissene, verschmutzte und abgetragene Kleidungs- und Wäschestücke).

Gefundene Sachen bis zu einem Wert von 10 € sind ebenfalls nicht anzeigepflichtig.

Als Finderin oder Finder stehen Ihnen Fundrechte zu (Finderlohn oder Eigentumserwerb). Diese Fundrechte sind auf Finderlohn beschränkt, wenn die Fundsache unmittelbar Zugang zu persönlichen Daten (z. B. mobile Datenträger) oder Zugang zu Eigentum (Schlüssel) gewährt. Solche Fundsachen müssen Sie stets im Fundbüro abgeben.

Die Fundsachen werden in der Funddatenbank der Stadt Oer-Erkenschwick erfasst. Zudem können sich Verlierer aktiv im Fundbüro melden.

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen

Finder: Personalausweis oder Reisepass,

Verlierer oder Eigentümer: Personalausweis oder Reisepass, evtl. Vollmacht zur Entgegennahme der Fundsache, Nachweise über die Fundsache (z. B. Kopie, Foto, Rechnung)

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung