Der Antrag ist persönlich oder durch den gesetzlichen Vertreter im Ordnungsamt zu stellen, wenn das Unternehmen oder die Betriebsstätte, der Beruf oder die Tätigkeit in Oer-Erkenschwick ausgeübt wird oder ausgeübt werden soll oder die Person in Oer-Erkenschwick gemeldet ist.
Die Auskunft selbst wird vom Bundesgerichtshof - Dienststelle Bundeszentralregister -, 10900 Berlin, erteilt, und zwar in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
13,00 EUR je Antrag
Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass. Besondere Anträge werden im Ordnungsamt/Bereich Gewerbeangelegenheiten bereitgehalten. Bei juristischen Personen ist ein Nachweis über die Vertretungsmacht zu führen.