Leistungen Änderungen des Wohnungsstatus / Statuswechsel

 

Für ein Anliegen im Bereich Bürgerbüro ist ab sofort eine individuelle Termin-Buchung über das Internet möglich. Neben der schnellen und unkomplizierten Buchung können Sie so unnötige Wartezeiten am Telefon vermeiden und profitieren von automatischen Erinnerungen per Mail und SMS.

 

Haben Sie mehrere Wohnungen?

Dann ist Ihre Hauptwohnung an dem Ort, an dem Sie sich überwiegend aufhalten. Bei Verheirateten gilt die Familienwohnung als Hauptwohnung.

Ihre Nebenwohnung in Oer-Erkenschwick soll nun Hauptwohnung oder alleinige Wohnung werden?

Durch den Statuswechsel wird die Stadt Oer-Erkenschwick zuständig für die Ausstellung Ihrer Personaldokumente und Sie können Ihr Wahlrecht in Oer-Erkenschwick ausüben, sofern die gesetzlich bestimmten Termine eingehalten werden.

Das Formular für den Statuswechsel muss von Ihnen persönlich unterschrieben im Bürgerbüro vorgelegt werden, wenn Sie sich dabei vertreten lassen.

 

Wenn Sie ein Auto besitzen, welches auf Ihren Namen angemeldet ist und der Statuswechsel erfolgt aus einer Stadt des Kreises Recklinghausen, dann können wir das Auto im Bürgerbüro ebenfalls auf die neue Adresse umschreiben.

 

Erfolgt der Statuswechsel nicht aus einer Stadt des Kreises Recklinghausen, dann wenden Sie sich bitte an die KFZ-Zulassungsstelle in Marl:

https://www.kreis-re.de/inhalte/buergerservice/_index2.asp?seite=angebot&id=18195

 

Ihre Hauptwohnung in Oer-Erkenschwick soll nun Nebenwohnung werden?

Dann wenden Sie sich bitte an die Gemeinde, in der Ihre neue Hauptwohnung liegt. Eine Abmeldung aus Oer-Erkenschwick ist in der Regel nicht erforderlich. Geben Sie bitte bei der Anmeldung der neuen Wohnung an, ob die Wohnung in Oer-Erkenschwick als Nebenwohnung beibehalten wird oder ob Sie ganz ausziehen.

Kosten

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen

Sie benötigen folgende Formulare

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung