Leistungen Unterschriftsbeglaubigungen

Bei verschiedenen Einrichtungen wie Banken, Behörden u. ä. wird oftmals eine beglaubigte Unterschrift verlangt. Die Unterschrift und die damit in Zusammenhang stehende Beglaubigung kann auf zwei Arten erfolgen:

Die Unterschrift wird vor dem Mitarbeiter / der Mitarbeiterin des Bürgerbüros geleistet bzw. vollzogen und anerkannt.

Die Unterschrift auf dem Schriftstück wurde bereits getätigt. Der / die Mitarbeiter(in) des Bürgerbüros vergleicht die Unterschrift mit der auf dem Personalausweis. Bei Übereinstimmung wird die Unterschrift beglaubigt.

Hinweis:

Bitte prüfen Sie vorab, welche Art der Unterschrift / Beglaubigung zulässig ist.

Kosten

1,50 EUR je Unterschrift - Kostenfrei für WfA, Rententräger

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass, Schriftstück auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll

Sie benötigen folgende Formulare

Sind mitzubringen

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung