Zwingende Voraussetzung für die Erteilung einer Parkerleichterung ist die Anerkennung der außergewöhnlichen Gehbehinderung bzw. der Blindheit durch den Kreis Recklinghausen (Fachdienst 59 –
Schwerbehindertenangelegenheiten). Das Vorliegen einer der Voraussetzungen ist durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises (Merkzeichen aG bzw. Bl) zu dokumentieren. Die Gültigkeit der Parkerleichterung ist identisch mit der Geltungsdauer des Schwerbehindertenausweises.
Zuständig ist das Ordnungsamt.
Kosten
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen, Lichtbild
Sie benötigen folgende Formulare
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung