Leistungen Schwerbehindertenparkausweis

Zwingende Voraussetzung für die Erteilung einer Parkerleichterung ist die Anerkennung der außergewöhnlichen Gehbehinderung bzw. der Blindheit durch den Kreis Recklinghausen (Fachdienst 59 – Schwerbehindertenangelegenheiten). Das Vorliegen einer der Voraussetzungen ist durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises (Merkzeichen aG bzw. Bl) zu dokumentieren. Die Gültigkeit der Parkerleichterung ist identisch mit der Geltungsdauer des Schwerbehindertenausweises.

Zuständig ist das Ordnungsamt.

Kosten

10,-- €

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen

Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen, Lichtbild

Sie benötigen folgende Formulare

liegen im Ordnungsamt bereit

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung