Leistungen Personalausweis / Reisepass

Beschreibung

Für das Ausstellen von (vorläufigen) Personalausweisen und (vorläufigen) Reisepässen ist das Bürgerbüro zuständig.

Für ein Anliegen im Bereich Bürgerbüro ist ab sofort eine individuelle Termin-Buchung über das Internet möglich. Neben der schnellen und unkomplizierten Buchung können Sie so unnötige Wartezeiten am Telefon vermeiden und profitieren von automatischen Erinnerungen per Mail und SMS.

Für den Personalausweis benötigen Sie:

  • Ihren bisherigen Personalausweis (bei Verlust können Sie allerdings auch Ihren Reisepass oder Ihren Führerschein i.V.m. Ihrer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. das Familienbuch vorlegen)
  • Ihren alten Kinderreisepass
  • ein aktuelles (nicht älter als 3-6 Monate), biometrisches Lichtbild mit hellem, einfarbigen Hintergrund; Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand (siehe auch Speed Capture Station unten auf der Seite)
  • bitte erscheinen Sie persönlich, da Sie hier sowohl eine Unterschrift leisten als auch Fingerabdrücke abgeben müssen!
  • Die Gültigkeit beträgt bei Antragsteller:innen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre.
  • Bei Antragssteller:innen unter 16 Jahren gilt: Hierzu werden schriftliche Einverständniserklärungen der Eltern mit Unterschrift benötigt. Das erforderliche Formular erhalten Sie im Bürgerbüro, an der Infotheke oder direkt hier.
  • Zusätzlich müssen auch die Ausweise der Eltern, bzw. Kopien der Ausweise zur Unterschriftenprüfung mitgebracht werden!

Die Gebühr beträgt 22,80 Euro (bis zum 24. Lebensjahr) sowie 37 Euro (ab dem 24. Lebensjahr). 

 

Für den vorläufigen Personalausweis benötigen Sie:

  • die oben beschriebenen Unterlagen (siehe Personalausweis)
  • Voraussetzung für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises (Gültigkeit 3 Monate) ist die gleichzeitige Beantragung eines dauerhaft gültigen Personalausweises.
  • Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort und müssen diesen bei Abholung des dauerhaften Personalausweises wieder zurückgeben.

Die Gebühr beträgt 10,00 Euro. 

 

Für den Reisepass benötigen Sie:

  • die oben beschriebenen Unterlagen (siehe Personalausweis)
  • Bei minderjährigen Antragssteller:innen ist die Einverständniserklärung der Eltern durch Unterschrift auf einem Formular zwingend erforderlich! Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht muss dies durch ein Sorgerechtsurteil o.ä. nachgewiesen werden.
  • Das erforderliche Formular erhalten Sie im Bürgerbüro, an der Infotheke oder direkt hier.
  • Zusätzlich müssen auch die Ausweise der Eltern oder entsprechende Kopien der Ausweise zur Unterschriftenprüfung mitgebracht werden.
  • In jedem neu ausgestellten Reisepass (ausgenommen der vorläufige Reisepass) werden die Fingerabdrücke des/der Antragsteller:in aufgenommen und auf dem in der Vorderseite des Passes befindlichen Chip gespeichert.
  • Die Gültigkeit beläuft sich bei Antragssteller:innen auf 6 Jahre, wenn diese das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 10 Jahre.

Die Gebühr beträgt 37,50 Euro (bis zum 24. Lebensjahr) sowie 70,00 Euro (ab dem 24. Lebensjahr).

 

Für den vorläufigen Reisepass benötigen Sie:

  • die Unterlagen wie bei einem Antrag auf einen Personalausweis oder Reisepass
  • Minderjährige werden im Antragsverfahren ebenfalls wie beim Reisepass identisch behandelt
  • Hier entfällt allerdings die Speicherung von Fingerabdrücken auf einem Chip in der Vorderseite des Passes
  • Der Pass ist höchstens für ein Jahr gültig und kann nicht verlängert werden.

Die Gebühr beträgt 26,00 Euro.

Wird unverzüglich ein Reisepass benötigt und ist die rechtzeitige Auslieferung eines Expresspasses (Bei Bestelleingang bis 12 Uhr erfolgt die Lieferung am 3. Werktag) nicht mehr möglich, kann in begründeten Einzelfällen ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr gefertigt werden. Er berechtigt aber u. a. nicht zur visumsfreien Einreise in die USA. Ein Nachweis der unverzüglichen Notwendigkeit (wie Reiseunterlagen) ist bei der Beantragung vorzulegen.

 

Speed Capture Station

Ein biometrisches Lichtbild können Sie im Bürgerbüro an der Speed Capture Station erstellen.

Die Speed Capture Station ist ein Gerät zur Erfassung all Ihrer benötigten Daten für:
- (vorläufiger) Personalausweis
- (vorläufiger) Reisepass
- Incl. Fingerabdrücke, Unterschrift und biometrischem Lichtbild.

Durch die Eingabe Ihrer Daten an dieser Station wird der Aufenthalt zur Passbearbeitung erheblich verkürzt.

Die Gebühr für die Erfassung des Fotos beträgt 6,00 Euro.

 

Speed Capture

Allgemeine Hinweise:

Die Einreisebestimmungen können von Land zu Land sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor einer Auslandsreise über die aktuellen Einreisebestimmungen. Insbesondere werden einzelne Dokumente (z.B. Kinderreisepässe) nicht von allen Ländern als ausreichend anerkannt. Informationen erhalten u.a. beim Auswärtigen Amt in Berlin.

Das Bundesinnenministerium betont, dass die auf dem Chip im Reisepass gespeicherten Daten durch digitale Signaturen vor Manipulationen geschützt sind. Die Signatur schützt einzelne Daten auf dem Chip vor möglichen Änderungen oder sogar Löschen. Der Chip kann durch einen effektiven Zugriffsschutz nicht von Unbefugten ausgelesen werden.

Gebühren im Überblick:

Personalausweis vor dem 24. Lebensjahr: 22,80 Euro (Gültigkeit: 6 Jahre)

Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 Euro (Gültigkeit: 10 Jahre)

Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro (Gültigkeit: 3 Monate)

Reisepass vor dem 24. Lebensjahr: 37,50 Euro (Gültigkeit: 6 Jahre)

Reisepass ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 Euro (Gültigkeit: 10 Jahre)

Vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro (Gültigkeit: höchstens 1 Jahr)

Sie benötigen folgende Formulare

Die Formulare erhalten Sie im Bürgerbüro.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung