Leistungen Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Sozialtarif für Verbindungen im T-Net

Auf Antrag kann eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht / Sozialtarif im Telefondienst gewährt werden.  Die Bearbeitung des Antrages erfolgt direkt durch die GEZ. Antragsformulare sind im Bürgerbüro und an der Infotheke erhältlich. Notwendige  Einkommensnachweise etc. können gebührempflichtig vom Bürgerbüro beglaubigt werden.

Weiteere Informationen zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erhalten Sie über den Link der GEZ.

Kosten

Keine

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen

Schwerbehindertenausweis / Sozialhilfe- bzw. ALGE II-Bescheid / Grundsicherungsbescheid etc.

Sie benötigen folgende Formulare

Werden im Bürgerbüro bereitehalten

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung