Der ruhende Straßenverkehr wird im Stadtgebiet durch Personal des Außendienstes überwacht.
Im Falle einer Ordnungswidrigkeit wird eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld ausgestellt. Über die Höhe des Verwarnungsgeldes, den Grund der Verwarnung u.a. erhalten Sie anhand eines Ihnen zugesandten Anhörungsbogens Auskunft.
abhängig vom Einzelfall