Leistungen Amtsvormundschaft

Für Kinder oder Jugendliche sind Vormundschaften einzurichten, wenn die Eltern zur Ausübung der elterlichen Sorge nicht mehr in der Lage sind oder ausfallen (Krankheit, dauernde Abwesenheit, Tod).

Vormundschaft beinhaltet die gesamte elterliche Sorge.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung