Leistungen Reisepässe ab 1. November 2007

Mit Inkrafttreten des Passgesetzes und des Gesetzes über Personalausweise ab dem 1. November 2007 gelten für den Reisepass und Kinderreisepass sowie für Personalausweise folgende Änderungen:

• Erfassung von Fingerabdrücken zur Speicherung in einem Chip im Reisepass. In der Regel werden von beiden Zeigefingern jeweils drei Abdrücke abgenommen – der jeweils beste wird auf einem Chip im Deckel des Reisepasses gespeichert. Die Abnahme der Fingerabdrücke gilt nicht für vorläufige Reisepässe oder Kinderreisepässe.

• Der Reisepass (ePass) wird im Regelfall künftig ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt, und ist 6 Jahre gültig. In Ausnahmefällen kann er auch vor dem 12. Lebensjahr ausgestellt werd (z.B. erforderlich für die visumfreie Einreise in die USA). Ab dem 24. Lebensjahr (bisher 26 Jahre) wird der Reisepass für 10 Jahre ausgestellt.

• Kinder können nicht mehr in den regulären Reisepass und vorläufigen Reisepass der Eltern eingetragen werden.

• Ordens- und Künstlernamen werden nicht mehr in den Reisepass und Personalausweis - auch in den vorläufigen Ausweisdokumenten - eingetragen.

• Änderung der Gültigkeitsdauer beim Kinderreisepass: Der Kinderreisepass als Dokument ohne Biometrie ist für 6 Jahre gültig und wird höchstens bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Die bisherigen starren Altersgrenzen bis zur Vollendung des 10. und 16. Lebensjahres werden abgeschafft.

• Die Gültigkeitsdauer von Personalausweisen wird für Antragsteller unter 24 Jahren (bisher 26 Jahre) von 5 auf 6 Jahre erhöht. Antragsteller ab 24 Jahre erhalten einen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.

Alte Reisepässe behalten übrigens über den 1. November hinaus ihre Gültigkeit für die jeweils angegebene Dauer. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Pässe bereits einen Chip mit Lichtbild aufweisen oder nicht. Bereits mit einem Chip ausgestattete Pässe werden nicht zusätzlich mit Fingerabdrücken versehen. Den neuen Reisepass mit Fingerabdrücken gibt es erst dann, wenn der alte Reisepass ungültig geworden oder abgelaufen ist. In einer Übergangszeit wird es also alte und neue Reisepässe parallel geben.

Auch wird für die Bürgerinnen und Bürger der Reisepass ab 1. November nicht teurer. Er kostet für Personen ab 24 Jahre (bisher 26 Jahre) weiterhin 60 Euro. Das Bundesinnenministerium betont, dass die biometrischen Daten durch digitale Signaturen vor Manipulationen sicher sind. Die Signatur schützt die Daten gegen nachträgliches Ändern oder Löschen. Der Chip könne durch einen effektiven Zugriffsschutz nicht unbemerkt von Unbefugten ausgelesen werden.

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