Leistungen Merkblatt für die Hundehaltung

Merkblatt für die Hundehaltung
Eine Information der Stadtverwaltung Oer-Erkenschwick

Sehr geehrte Hundehalterin, sehr geehrter Hundehalter,

auch Sie haben sich wie viele andere Menschen für das Halten eines Hundes entschieden. Haustiere, insbesondere Hunde, gelten als treue Begleiter des Menschen, leisten in vielfältiger Weise Hilfestellung oder retten sogar Leben. Immer häufiger berichten die Medien aber auch über Fälle, in denen Tiere nicht Art gerecht gehalten werden, sich Mitmenschen durch Tiere bedroht fühlen oder über vermeidbare Belästigen beklagen. Gelegentlich werden Hunde von Personen, die keinesfalls als Tierfreunde bezeichnet werden können, als Statussymbol missbraucht oder regelrecht als Waffe eingesetzt.

 

Im Stadtgebiet von Oer-Erkenschwick gibt es derzeit über 1.500 Haushalte mit Hunden, somit im Durchschnitt ein Hund auf unter 20 Einwohner. Diese Hunde werden  täglich ausgeführt. Belästigungen und Gefährdungen, aber auch Missklänge im Verhältnis der Hundehalter untereinander, sind vermeidbar, wenn alle Hundehalter sich in eigenem Interesse, im Interesse Ihrer Mitmenschen und Ihrem Hund zuliebe stets verantwortungsbewusst verhalten. Damit werden persönlicher Ärger und unnötige Stresssituationen für Mensch und  Tier vermieden.

Sie haben die wichtige Aufgabe übernommen, Ihren Hund Art gerecht zu halten und so zu erziehen, dass weder Personen noch andere Tiere belästigt oder gefährdet werden.

Die nachfolgenden Hinweise sollen Sie dabei unterstützen. Suchen Sie Rat, wenden Sie sich vertrauensvoll an das hiesige Ordnungsamt. Eine gute Zeit mit Ihrem Hund wünscht Ihnen Ihre Ordnungbehörde

Hundesteuer

Das Halten von Hunden unterliegt hauptsächlich aus ordnungspolitischen Gründen der Steuerpflicht. Hierbei ist vorrangiges Ziel, die Zahl an Hunden zu begrenzen, was sicherlich auch in Ihrem Interesse liegt. Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund in Ihrem Haushalt aufgenommen wurde. Entsprechende Anmeldeformulare erhalten Sie über die Internetseite der Stadt Oer-Erkenschwick . Gerne können Sie auch Ihren Hund persönlich beim Bürgerbüro der Stadt Oer-Erkenschwick anmelden.

Kein freier Auslauf, Beseitigung von Verunreinigungen

Gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Oer-Erkenschwick dürfen Hunde innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Es ist verboten, Hunde auf Kinderspielplätzen mitzunehmen und ohne geeignete Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen. Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentliche Verkehrsflächen und öffentliche Anlagen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigt werden. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise verpflichtet. Diese Verbote und die Beseitigungspflicht ergeben sich aus der vorgenannten Verordnung.

Verstöße gegen diese Verordnung können mit einem Verwarn- bzw. Bußgeld  bis zu 1.000,00 € geahndet werden.

Gefährliche Hunde

Bezüglich der gefährlichen Hunde nach dem Landeshundegesetz verweise ich auf das gesonderte Merkblatt. Gerne stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes bei weiteren Fragen telefonisch (Tel. 691-268    ) oder persönlich zur Verfügung.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung