Leistungen Abbuchung

Zahlungen können auf einfachem Wege im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren vorgenommen werden. Dies hat den Vorteil, dass die Stadtkasse Haltern am See die einmaligen oder regelmäßigen Zahlungstermine für Zahlungspflichtige überwacht und Forderungsbeträge rechtzeitig von dem benannten Konto einzieht. Der SEPA-Lastschrifteinzug erfolgt bei gegebener Fälligkeit stets in der korrekten Betragshöhe. Alle Veränderungen (Minderungen, Erhöhungen) finden automatisch Berücksichtigung. Der erteilte SEPA-Lastschrifteinzug kann jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Unterlagen

Eine Lastschrifteinzugsermächtigung kann formlos erteilt werden. Die Stadtkasse benötigt hierzu: - das Kassenzeichen -die Bankverbindung (Kontonummer, Bankleitzahl, Geldinstitut) - die Unterschrift des Kontoinhabers bzw. des Bevollmächtigten.