Das Ehefähigkeitszeugnis ist Teil der notwendigen Unterlagen zur Anmeldung zur Eheschließung im Ausland, wenn mindestens einer der Verlobten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Zuständig ist das Standesamt am Wohnsitz des deutschen Staatsangehörigen.
Die Gebühr ist abhängig von der Staatsangehörigkeit der Verlobten und beträgt 50 Euro oder 75 Euro.
Personalausweis; weitere Unterlagen sind abhängig von Staatsangehörigkeit und Familienstand der Verlobten. Daher ist unbedingt eine Rücksprache mit dem Standesamt erforderlich.