Leistungen Geburtenanmeldungen / -beurkundungen

Für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist das Standesamt des Geburtsortes zuständig.

Die Geburt ist innerhalb einer Woche dem zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Geburtsurkunden werden nur von dem Standesamt erstellt, das die Personenstandsbücher führt (Geburtsort).

 

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Wie sind die Kosten und wie bezahle ich diese?

Das Standesamt stellt grundsätzlich bei Erstbeurkundung automatisch vier Urkunden für das Kind aus. Diese umfassen drei gebührenfreie, zweckgebundene Urkunden (Mutterschaftshilfe, Kindergeld, Elterngeld) sowie eine gebührenpflichtige Urkunde für das eigene Stammbuch. Die Kosten hierfür betragen 12 Euro, für jede weitere Urkunde 6 Euro.

Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Diese werden entsprechend gekennzeichnet.

Welche Unterlagen benötige ich?

Bei Geburten sind zur Beurkundung folgende Unterlagen erforderlich:

 1. Sind die Eltern miteinander verheiratet: 

 2. Ist die Mutter ledig:

3. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und wurde die Vaterschaft bereits vor der Geburt des Kindes anerkannt:

 4. Ist die Mutter geschieden:

5. Ist die Mutter verwitwet:

 

Bei ausländischen Eltern:

Alle og. Urkunden müssen im Original und mit Übersetzung vorgelegt werden.
Übersetzungen müssen von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher gefertigt worden sein.