Wahl des 21. Deutschen Bundestages
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl grundsätzlich auf vier Jahre gewählt werden.
Der Wahltermin
Das Grundgesetz gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss (Artikel 39 Absatz 1 Grundgesetz).
Danach findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Kommt es wie aktuell zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden.
Die vorgezogene Bundestagswahl wird am 23. Februar 2025 stattfinden.
Wer darf in Haltern am See an der Bundestagswahl teilnehmen?
Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag:
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie:
Weitere Informationen über die stattfindende Bundestagswahl finden Sie hier auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.
Zu weiteren Einzelheiten wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das Wahlamt der Stadt Haltern am See.
Kontakt Wahlamt
Telefon: 02364-933-106
Fax: 02364-933265
E-Mail: wahlamt@haltern.de