Abteilung Standesamt

Die dem Standesamt obliegenden Aufgaben sind Angelegenheiten des Staates, die der Gemeinde zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden sind. Das Standesamt Gladbeck bildet einen eigenen Standesamtsbezirk, der sich ausschließlich auf das Stadtgebiet erstreckt.

Das Standesamt ist  für die Beurkundung eines Personenstandes zuständig. Zum Personenstand gehört alles, was nach dem Gesetz in die Personenstandsbücher aufgenommen werden muss, die Auskunft über den Stand einer Person geben.

Dies sind Geburt, Heirat und Tod eines Menschen einschließlich aller darüber gemachten näheren Angaben, also auch alle Tatsachen, die diese Ereignisse berühren (z.B. Anerkennung der Vaterschaft, Annahme als Kind, Auflösung der Ehe, Änderung des Namens, etc.).

Das Standesamt Gladbeck kann daher nur für solche Personenstandsfälle Urkunden ausstellen, die innerhalb des Stadtgebietes eingetreten und beurkundet worden sind.

Öffnungszeiten
Montag08:30-12:00 Uhr   13:30-15:30 Uhr   Anmeldungen zu Eheschließungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung 
Dienstag08:30-12:00 Uhr   13:30-15:30 Uhr   Anmeldungen zu Eheschließungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung 
Mittwoch08:30-12:00 Uhr   13:30-15:30 Uhr   Anmeldungen zu Eheschließungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung 
Donnerstag08:30-12:00 Uhr   13:30-17:30 Uhr   Anmeldungen zu Eheschließungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung 
Freitag08:30-12:00 Uhr     Keine Anmeldungen zu Eheschließungen 

Eheschließungen von montags bis freitags sowie am 1. Samstag eines Monats jeweils vormittags im Rathaus. Darüberhinaus jeden 3. Freitag (nachmittags) und anschließenden Samstag (vormittags) eines Monats im Wasserschloss Wittringen. Bei komplexen und schwierigen Sachverhalten, insbesondere bei Beachtung ausländischen Rechts, ist eine telefonische Terminabsprache zu empfehlen.

Adresse
Altes Rathaus GladbeckAltes Rathaus
Willy-Brandt-Platz 2
45964 Gladbeck
Raum
16
Telefon
0 20 43 / 99 22 24
Fax
0 20 43 / 99 13 40
Leistungen