Bauakteneinsicht

Es besteht die Möglichkeit, die bei der Bauaufsichtsabteilung archivierten Bauakten einzusehen und Kopien daraus zu erhalten.
Das berechtigte Interesse an der Akteneinsicht ist nachzuweisen. Gegebenenfalls ist eine Einverständniserklärung des Eigentümers vorzulegen.

Zuständige Dienststelle