Schwerbehindertenausweise

o Neu- und Änderungsanträge

Im Fritz-Lange-Haus, im  Amt für Soziales und Wohnen, dem Bürgeramt und der Bürgerinfo können Anträge auf Anerkennung oder Änderung der Schwerbehinderung abgeholt werden. Die Anträge können dort auch wieder eingereicht oder direkt zur Kreisverwaltung Recklinghausen gesandt werden.

 

o Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen

Alte Schwerbehindertenausweise (Papierform) werden im Büro für Senioren, Behinderte und Freiwilliges Engagement auf der Friedrichstr. 7 verlängert, jedoch frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit und längstens 3 Monate nach Ablauf.

Die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises wird in der Regel für 5 Jahre verlängert. Beträgt der letzte Geltungszeitraum des Ausweises weniger als 5 Jahre, kann der Ausweis nur für ein weiteres Jahr verlängert werden.

Ist der Ausweis bereits drei Mal verlängert worden, wird ein neuer Schwerbehindertenausweis bei der Kreisverwaltung Recklinghausen beantragt. Wenn Sie bereits über einen neuen Schwerbehindertenausweis im Checkkartenformat verfügen, muss dieser durch den Kreis Recklinghausen erneuert werden.

 

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