Bebauungsplan

Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan. Er ist für jeden Bürger rechtsverbindlich. In der Regel wird er aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde entwickelt. Während der Flächennutzungsplan die Art der Bodennutzung als Leitlinie vorgibt, geht es im Bebauungsplan um detaillierte, verbindliche Regeln für die Bebauung eines festgelegten Bereiches.

Das regelt der Bebauungsplan:

Der Bebauuungsplan legt fest, was und wie in einem bestimmten Gebiet gebaut werden darf, also Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise usw. Er kann bestimmte Mindest- und / oder Höchstmaße für Baugrundstücke festlegen oder wie viel Fläche eines Grundstücks überbaut werden darf, wie die Gebäudestellung ist und vieles mehr. Anhaltspunkte für die Inhalte des Bebauungsplanes gibt der Festsetzungskatalog des § 9 BauGB.

Außerdem kann der Bebauungsplan vorgeben, welche Flächen eines Baugebietes für öffentliche Belange genutzt werden müssen, also zum Beispiel für Sport- und Spielanlagen, für Fußgängerbereiche, Stellplätze oder Parkanlagen. Er kann festlegen, wie Versorgungsanlagen- und leitungen geführt werden sollen, wo Sozialwohnungen errichtet werden dürfen, wo Wald oder landwirtschaftlich genutzte Flächen erhalten werden sollen und vieles mehr.

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