FAQ zur Ukraine-Krise
Informationen für Helfer:innen und Geflüchtete im Rahmen des Ukraine-Krieges

 

Hand in Hand für Menschen in Not aus der Ukraine:

Du möchtest helfen oder Du suchst Hilfe? Dann registriere Dich unter www.team-gladbeck.de

Menschen, die aus der Ukraine flüchten, haben viele Fragen und brauchen Unterstützung. Auf dieser Seite haben wir Informationen für Ankommende, die Unterstützung suchen, und Gladbecker:innen, die Unterstützung anbieten möchten, zusammengestellt. Klicken Sie hier für das Plakat.

Allgemeine Informationen zu Flucht, Einreise und Asyl auf in den Sprachen Deutsch und Ukrainisch finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung. Weitere Informationen gibt auch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW auf ihrer Internetseite unter www.mkffi.nrw/ukraine.

Angebote zur Unterstützung

Ich möchte Wohnraum zur Verfügung stellen. An wen kann ich mich wenden?

Die Stadt Gladbeck freut sich über jedes Angebot. Bitte nutzen Sie das eigens hierfür eingerichtete Formular.

Aufgrund des erhöhten Anrufaufkommens bitten wir von telefonischen Anfragen zunächst abzusehen. Bei Rückfragen setzen sich die städtischen Kolleg:innen mit Ihnen in Verbindung.

Ich möchte Sachspenden abgeben. Was wird benötigt und wo kann ich diese hinbringen? 

In der aktuellen Situation werden keine weiteren Sachspenden benötigt. Die Betroffenen sind vielmehr auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt Sachspenden benötigt werden, wird die Stadt an dieser Stelle informieren.

Ich suche eine Unterkunft/Wohnung für Flüchtlinge. An wen kann ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Amt für Soziales und Wohnen unter Tel. 02043/99-2600 oder per E-Mail an asyl@stadt-gladbeck.de.

Ich möchte als Dolmetscher/in helfen. An wen kann ich mich wenden?

Bitte senden Sie eine E-Mail an ukraine@stadt-gladbeck.de mit der Angabe Ihrer Sprachkenntnisse und Ihren Kontaktdaten.

Unterstützung für Geflüchtete

An wen muss ich mich zuerst wenden, wenn ich als Flüchtling in Gladbeck ankomme? 

Die erste Anlaufstelle für Menschen aus der Ukraine ist das Bürgeramt der Stadt Gladbeck im neuen Rathaus (Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck). Betroffene können sich zur ersten melderechtlichen Anmeldung an Phil Almon unter der Telefonnummer 02043/99-2026 während der regulären Öffnungszeiten (von Montag bis Mittwoch sowie Freitag, 8.30 bis 12 Uhr, von Montag bis Mittwoch 13.30 bis 15.30 Uhr sowie Donnerstag von 13.30 bis 17.30 Uhr) wenden. Es wird gebeten, im Rahmen der Anmeldung Kontaktdaten zu hinterlassen.

Die Ausländerbehörde nimmt dann zur Klärung der aufenthaltsrechtlichen Situation Kontakt auf. Fragen können während der allgemeinen Öffnungszeiten telefonisch unter Tel. 02043/99-2230 oder per E-Mail an auslaenderamt@stadt-gladbeck.de gestellt werden.

Wer übernimmt die Kosten für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen?

Flüchtende haben nach der Anmeldung und Registrierung in Gladbeck Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hierzu zählt auch die medizinische Grundversorgung. 

Bitte wenden Sie sich an das Amt für Soziales und Wohnen unter Tel. 02043/99-2600 oder per E-Mail an asyl@stadt-gladbeck.de.

Werden Kita-Plätze für geflüchtete Kinder angeboten? Gibt es weitere Betreuungsmöglichkeiten?

Er werden nicht extra Kita-Plätze für Flüchtlinge angeboten. Eine Betreuung in Kindertageseinrichtungen muss über den Kita-Navigator vorgemerkt werden.

Die Stadt Gladbeck bietet niedrigschwellige Betreuungsangebote für Kinder der Altersgruppe vor Schuleintritt aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen an. Im Souterrain der Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule finden viermal pro Woche (montags bis Donnerstag) Eltern-Kind-Gruppen statt. Zudem werden über das Bundesprojekt „Kita-Einstieg“ niedrigschwellige Angebote gefördert. Familien werden damit zum Beispiel über die Möglichkeiten der frühen Bildung in Deutschland aufgeklärt und über das System der Kindertagesbetreuung informiert.  

Ansprechpersonen für die Projekte sind Diana Funk (Tel. 02043/99-2416) sowie die Mitarbeitenden Noura Khazneh, Ornella Mulla und Alina Dalhaus (Tel. 02043/99-2529, Raum 205 im MIKADO).

Können geflüchtete Kinder aus der Ukraine in Gladbeck zur Schule gehen?

Der Besuch einer Schule ist grundsätzlich möglich. Die Kinder können die ihrem Wohnort nächstgelegene Schule besuchen. Im Vorfeld sollte jedoch eine Beratung der ankommenden Familien durch Lehrkräfte, die für das Kommunale Integrationszentrum tätig sind, erfolgen. Die Beratung ist nach telefonischer Terminabstimmung möglich: 

a) Für Kinder im Grundschulalter (zwischen 6 und 10 Jahren) im Gebäude der Wittringer Schule, Bottroper Str. 55, 45964 Gladbeck. Ansprechpartner ist Herr Guerdelli, Tel. 0177/1596261, donnerstags von 9 bis 13 Uhr.

b) Für Kinder und Jugendliche (ab 10 Jahren) im Gebäude der Erich-Fried-Schule, Kortenkamp 19 - 21, 45968 Gladbeck. Ansprechpartnerin ist Frau Gutowski, Tel. 02043/962113 oder per E-Mail an Frau.Gutowski@e-fried.de.

In den Schulferien sind die Lehrkräfte nicht erreichbar.

Welche Freizeitangebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche gibt es in Gladbeck?

Aktuell erarbeiten wir mit verschiedenen öffentlichen Trägern der Wohlfahrtspflege spezielle Angebote. Genauere Informationen folgen zeitnah an dieser Stelle. 

Darüber hinaus ist die Teilnahme an allen Freizeitangeboten möglich. Diese können unter www.jugend-in-gladbeck.de abgerufen werden. 

An wen wende ich mich, wenn mein Kind Probleme hat oder die Erziehung schwierig wird?

Kontaktieren Sie bitte die „Offene Sprechzeit“ der Abteilung „Hilfe zur Erziehung“ montags bis donnerstags 8.30 bis 15.30 Uhr und freitags 8.30 bis 12 Uhr unter Tel. 02043/99-2277. Weitergehende Informationen zu den Leistungen finden Sie auf den Seiten des Jugendamtes.

 

Angebote für Geflüchtete:

 

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