Haushaltsplan und Jahresabschluss

Zum 01.01.2008 wurde die Haushaltswirtschaft der Stadt auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt.

Die  Eröffnungsbilanz auf den Stichtag 01.01.2008 wurde vom Rat in seiner Sitzung am 08.12.2011 festgestellt.

Der Rat entscheidet  jedes Jahr über eine Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan als Grundlage der Haushaltswirtschaft der Stadt.

Die in § 6 der Haushaltssatzung nachrichtlich aufgeführten Steuersätze (Festsetzung erfolgt durch eine separate Hebesatzsatzung) für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer haben direkte Auswirkungen auf die Einwohner und Abgabepflichtigen. Für das Jahr 2024 sind das folgende Hebesätze beschlossen:

  • Grundsteuer A: 285 v.H.
  • Grundsteuer B: 950 v.H.
  • Gewerbesteuer: 495 v.H.

Die übrigen Festlegungen binden nur die Verwaltung und führen nicht zu Rechtsansprüchen der Einwohner und Abgabepflichtigen.

Bevor der Rat über die Haushaltssatzung entscheidet, haben alle Einwohner und Abgabepflichtigen die Möglichkeit, sich durch Einwendungen an dem Verfahren zu beteiligen. Auf diese Möglichkeit wird im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung hingewiesen.

Die vom Rat verabschiedete Haushaltssatzung wird ebenfalls öffentlich bekannt gemacht, sobald die notwendige Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes vorliegt oder die Anzeigefrist abgelaufen ist.

Die Jahresabschlüsse bis 2019 sind vom Rat der Stadt festgestellt worden.

Die Haushaltssatzung/der Haushaltsplan sowie die Jahresabschlüsse können vor Ort eingesehen werden oder über den unten aufgeführten Link aufgerufen werden.

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