Denkmalschutz ist auf die Erhaltung und Sicherung von Denkmälern gerichtet.
In Nordrhein-Westfalen werden die Aufgaben des Denkmalschutzes und der -pflege durch die Oberste, Obere und Untere Denkmalbehörde wahrgenommen.
Denkmalschutz ist in erster Linie kommunale Aufgabe der Unteren Denkmalbehörden der Gemeinden.
Ansprechpartner bei:
- formloser Beantragung von Unterschutzstellungen nach § 2 und § 4 DSchG
Kontakt:
Kulturamt
Gabriele Stegemann
Tel. 02043 - 99 2330
gabi.stegemann@stadt-gladbeck.de
oder
Alexander Borchard
Tel. 02043 - 99 2626
alexander.borchard@stadt-gladbeck.de
Ansprechpartner bei:
- schriftlichen Anträgen zur Ausstellung von Erlaubnissen nach § 9, § 12, § 13, § 14 DSchG
- fachlicher Beratung zur Sanierung und Restaurierung von Denkmälern
Kontakt:
Amt für Immobilienwirtschaft
Marc Höppner
Tel. 0 20 43 - 99 2485
marc.hoeppner@stadt-gladbeck.de
Ansprechpartner bei:
- formlosen schriftlichen Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen wegen denkmalpflegerischer Mehraufwendungen nach § 35 DSchG
- Anträgen auf Ausstellung von Bescheinigungen nach § 40 DSchG (Bescheinigung für steuerliche Zwecke)
Kontakt:
Amt für Immobilienwirtschaft
Roland Sedlak
Tel. 0 20 43 - 99 26 29
roland.sedlak@stadt-gladbeck.de
Eine Übersicht mit detaillierteren Informationen zu den Denkmälern finden Sie unter "Info-Material"
Hier können auch Fotos und Beschreibungen der einzelnen Denkmäler aufgerufen werden.