Denkmalschutz

Denkmalschutz ist auf die Erhaltung und Sicherung von Denkmälern gerichtet.

In Nordrhein-Westfalen werden die Aufgaben des Denkmalschutzes und der -pflege durch die Oberste, Obere und Untere Denkmalbehörde wahrgenommen.

Denkmalschutz ist in erster Linie kommunale Aufgabe der Unteren Denkmalbehörden der Gemeinden.

 

Ansprechpartner bei:

- formloser Beantragung von Unterschutzstellungen nach § 2 und § 4 DSchG

Kontakt:

Kulturamt

Gabriele Stegemann

Tel. 02043 - 99 2330

gabi.stegemann@stadt-gladbeck.de

oder

Alexander Borchard

Tel. 02043 - 99 2626

alexander.borchard@stadt-gladbeck.de

 

Ansprechpartner bei:

- schriftlichen Anträgen zur Ausstellung von Erlaubnissen nach § 9, § 12, § 13, § 14 DSchG

- fachlicher Beratung zur Sanierung und Restaurierung von Denkmälern

Kontakt:

Amt für Immobilienwirtschaft

Marc Höppner

Tel. 0 20 43 - 99 2485

marc.hoeppner@stadt-gladbeck.de

 

Ansprechpartner bei:

- formlosen schriftlichen Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen wegen denkmalpflegerischer Mehraufwendungen nach § 35 DSchG

- Anträgen auf Ausstellung von Bescheinigungen nach § 40 DSchG (Bescheinigung für steuerliche Zwecke)

 Kontakt:

Amt für Immobilienwirtschaft

Roland Sedlak

Tel. 0 20 43 - 99 26 29

roland.sedlak@stadt-gladbeck.de

 

Eine Übersicht mit detaillierteren Informationen zu den Denkmälern finden Sie unter "Info-Material"

Hier können auch Fotos und Beschreibungen der einzelnen Denkmäler aufgerufen werden.

Zuständige Dienststelle
Es handelt sich um eine Dienstleistung des Kreises Recklinghausen.
Nährere Informationen zu der Dienstleistung erhalten Sie hier: Kreis Recklinghausen