Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) wird tätig, wenn junge Menschen zwischen 14 und 20 Jahren mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Die JGH wird durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Jugendgericht über Straftaten von Jugendlichen informiert und setzt sich dann mit den Jugendlichen und ihren Eltern in Verbindung.

 Im Erstgespräch werden die Jugendlichen und ihre Eltern über die weiteren Verfahrensabläufe informiert. Im weiteren Verfahren stellt die JuHiS der Staatsanwaltschaft und dem Gericht gegenüber die Situation des Jugendlichen dar. Die Mitarbeiter/innen der JuHiS schlagen geeignete erzieherische Maßnahmen vor und begleiten die Jugendlichen bis zur Beendigung des Strafverfahrens.

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