Großraum- und Schwertransporte

Gemäss § 29 Abs.3 und/oder § 46 Abs.1 Nr.5 Straßenverkehrsordnung ist eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Ladung oder Abmessungen, Achslast oder Gesamtgewicht die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreitet, erforderlich.

 

Private Begleitung bei Großraum- und Schwertransporten (BF4)

Im Stadtgebiet Gladbeck wird im Regelfall bei Transporten mit Abmessungen ab 3,50 m Breite und/oder einer Länge von mehr als 30 m auf vorerst ausgewählten Strecken eine private Begleitung durch Verwaltungshelfer (BF4) anstelle eines Polizeieinsatzes durchgeführt.

Eine Liste aller im Kreis Recklinghausen verwendeten Roadmaps sind unter folgendem Link zufinden:

https://www.kreis-re.de/Inhalte/Buergerservice/Auto_und_Verkehr/Strassenverkehrsamt/_Verkehr_und_mehr.asp?seite=angebot&id=19262

 

Sollte die von Ihnen beantragte Strecke nicht aufgelistet sein, ist von Ihnen für Ihre Strecke ein angepasstes Roadmap beizufügen.

Formulare

Der Antrag ist über den Kreis Recklinghausen zu stellen.

https://www.kreis-re.de/Inhalte/Buergerservice/Auto_und_Verkehr/Strassenverkehrsamt/_Verkehr_und_mehr.asp?seite=angebot&id=19262

Zuständige Dienststelle
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