Einschulungsverfahren

Einschulungsalter, Stichtag

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September (Stichtag) das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Kalenderjahres.

Vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung

Kinder, die nach dem Einschulungsstichtag 30.09. das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Beginn des Schuljahres aufgenommen werden, wenn sie die erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Eine Altersbegrenzung nach unten  besteht dabei in Nordrhein-Westfalen nicht.

Die Zurückstellung von schulpflichtigen Kindern ist nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen möglich.

Die formlosen Anträge auf vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung sind im Rahmen der Anmeldetermine bei der Schulleitung der Grundschule zu stellen.

Die Schulleitung entscheidet dann nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme oder Zurückstellung des Kindes. Als Entscheidungshilfe kann die Schulleitung ein schulärztliches Gutachten heranziehen.

Anmeldefristen

Die Anmeldung zur Einschulung erfolgt bis zum 15. November des Jahres, das der Einschulung vorangeht. Die genauen Anmeldetermine werden vom Schulträger festgesetzt und den Erziehungsberechtigten sowohl über ein besonderes Anschreiben als auch über Pressemitteilungen bekanntgegeben.

Freie Schulwahl

Die Stadt Gladbeck hat die Schulbezirksgrenzen für ihre Grundschulen aufgehoben.

Die Erziehungsberechtigten können daher die Grundschule frei wählen.

Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen den Schularten Katholische Grundschule oder Gemeinschaftsgrundschule.

Im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität für die einzelnen Grundschulen hat jedes Kind zunächst einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule. Ist die Aufnahmekapazität an einer Schule erreicht oder unterschreitet die Zahl der Anmeldungen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße, kann die Aufnahme an dieser Schule abgelehnt werden. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben entscheidet dann die  Schulleitung über die Aufnahme.

Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung

Bei der Anmeldung in der Grundschule müssen die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorgelegt werden. Außerdem ist das Kind bei der Anmeldung der Schulleitung vorzustellen, um die Schulfähigkeit des Kindes beurteilen zu können.

Bei Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, wäre die Vorlage der dort geführten Entwicklungsdokumentation wünschenswert.

Schuleingangsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchung wird vom Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen

- Nebenstelle Gladbeck -  durchgeführt. Der Termin für die schulärztliche Untersuchung wird den Erziehungsberechtigten direkt vom Gesundheitsamt schriftlich mitgeteilt. 

Informationsveranstaltungen vor der Einschulung

Die Stadt Gladbeck führt jährlich eine Informationsveranstaltung für Eltern vierjähriger Kinder durch, um diese frühzeitig über vorschulische Fördermöglichkeiten  zu informieren. In dieser Veranstaltung können  bereits im Vorfeld der Einschulung  auch Informationen und Auskünfte zum Einschulungsverfahren eingeholt werden.   

Darüber hinaus finden an den  Grundschulen  vor der Einschulung entsprechende Informationsveranstaltungen oder Tage der offenen Tür statt.  Die Termine werden über Pressemitteilungen bekannt gegeben.

Zuständige Dienststelle und Ansprechpartner/in für das Einschulungsverfahren

Amt für Bildung und Erziehung
Frau Ursula Koopmann

Zuständige Dienststelle
Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner