Schulanmeldeverfahren

Nach Beendigung der 4. Klasse der Grundschule können Eltern in Gladbeck für ihre Kinder zwischen folgenden Schulformen einer öffentlichen (städtischen) Schule der Sekundarstufe I wählen:

 

- Hauptschule

- Realschule

- Gymnasium

- Gesamtschule

 

Anmeldezeitraum

Für alle städtischen weiterführenden Schulen wird ein einheitlicher Anmeldezeitraum von der Stadt Gladbeck festgelegt. Die für das jeweilige Schuljahr festgesetzten Anmeldetermine werden den Erziehungsberechtigten sowohl über die Grundschule ihrer Kinder als auch über Pressemitteilungen bekannt gegeben.

Die Anmeldung ist von den Erziehungsberechtigten in der Anmeldewoche mit den Unterlagen direkt an der gewünschten Schule vorzunehmen.

Eine Anmeldung an mehreren Schulen ist nach dem Schulrecht nicht zulässig.

Bei Nichtaufnahme erhalten die Eltern den Anmeldeschein zurück und können damit ihr Kind an einer anderen Schule anmelden.

 

Freie Schulwahl

Mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 erhalten die Erziehungsberechtigten eine Empfehlung für die geeignete Schulform und somit für den weiteren Bildungsweg ihres Kindes. Diese begründete Empfehlung der Grundschule dient als Entscheidungshilfe.

Im Rahmen der Aufnahmekapazität entscheidet der Schulleiter der weiterführenden Schule über die Aufnahme des Kindes.

An allen weiterführenden Schulen in Gladbeck finden vor den Anmeldungen  Informationsveranstaltungen oder "Tage der offenen Tür" statt. Die Termine werden über Pressemitteilungen bekannt gegeben.

Unterlagen

Bei der Schulanmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Geburtsurkunde des Kindes, Familienstammbuch oder Personalausweis 2. Halbjahreszeugnis der Klasse 4 der Grundschule 3. Anmeldeschein und Beiblatt zum Anmeldeschein Der Anmeldeschein und das Beiblatt zum Anmeldeschein werden den Kindern am Tag der Zeugnisausgabe von den Grundschulen ausgehändigt.

Zuständige Dienststelle
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